Asylpolitische Entwicklungen

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Flucht über das Mittelmeer,
Resettlement und Kontingentflüchtlinge
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17. April 2012

Diskussion um die neue Gemeinschaftsunterkunft in Rottenburg

Viele Menschen reden mit bei der Diskussion um die geplante Gemeinschaftsunterkunft in der Weggentalstraße in Rottenburg. Auch ein "runder Tisch" mit fast 100 Beteiligten befasst sich inzwischen mit der geplanten Unterbringungssituation in Rottenburg. Vom Landkreis aus war die Unterkunft zuerst mit einer Belegung von 56 Personen angedacht. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Das ist zu viel für dieses Gebäude. Die sonst pro Person gerechneten 4,5 qm sollen in Rottenburg nicht der Maßstab sein. Maximal 40 Personen sollen hier wohnen dürfen. Geklagt hatte ein Anwohner. In einem "Reinen Wohngebiet" sei eine lagerähnliche Unterbringung nicht angebracht. Das Gericht gab ihm Recht.

Schwäbisches Tagblatt: Die SPD-Kreistagsfraktion fordert mehr Wohnfläche für Flüchtlinge (13.04.2012)

Schwäbisches Tagblatt: Lager statt Wohnung. Gericht: 56 Asylbewerber zu viel für dieses Haus. (14.04.2012)


20. Februar 2012

Dolmetscherkosten im Asylbewerberleistungsgesetz

Wie das rheinland-pfälzische Integrationsministerium am 25. Januar mitteilte, können "Dolmetscherkosten zur therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gem. §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“, übernommen werden, sofern die Herbeiziehung eines Dolmetschers für die Behandlung erforderlich ist. Dies bestätigte Bundes-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Schreiben vom 21. Februar 2011. Ob dies bereits auch in BW angewandt werden kann, ist nicht bekannt. Weitere Neuigkeiten zum AsylblG:

PM PRO ASYL: Fortgesetzter Rechtsbruch auch in 2012. Rechtswidrig gegen Flüchtlinge ins neue Jahr - Auch zum 1.1. 2012 gibt es keine Anpassung der Regelsätze des sogenannten "Asylbewerberleistungsgesetzes" (30.12.2011)



20. Februar 2012

Residenzpflicht in Baden-Württemberg gelockert

Bereits im September des letzten Jahres hat das Innenministerium einen Entwurf für eine neue AsylAufenthaltsVerordnung erarbeitet. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der sog. Residenzpflicht auf Landesebene wäre mit der Umsetzung dieser Verordnung aber nicht erreicht worden. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege BaWü und der Flüchtlingsrat machten in ausführlichen Stellungnahmen umfangreiche Verbesserungsvorschläge. Ob die Vorschläge in die überarbeitete Verordnung aufgenommen wurden, ist noch nicht bekannt, denn die Verordnung ist noch nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Staatsministerium BW: Landeskabinett lockert Residenzpflicht für Asylbewerber (14.02.2012) Asylsuchende dürfen sich in Baden-Württemberg künftig frei bewegen und den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen. Eine entsprechende Verordnung hat der Ministerrat am 14. Februar beschlossen. „Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall bei der Regierungspressekonferenz in Stuttgart.



20. Februar 2012

Asylanträge in Baden-Württemberg leicht gestiegen

Der von verschiedenen Seiten prognostizierte "massive Anstieg von Flüchtlingen" macht sich in der Jahresbilanz doch sehr moderat. Demnach ergibt die Zugangsstatistik für BaWü einen Anstieg von 4.753 (2010) auf 5.262 (2011) Personen - bundesweit von 41.332 auf 45.741. Knapp die Hälfte aller neuen Asylsuchenden in BW kamen aus dem Irak (823 Personen), Pakistan (734), Afghanistan (565) und Serbien (464). Die Zahl der Antragsteller/innen aus Serbien und Mazedonien war in 2011 bereits wieder stark rückläufig. Rückläufig war auch die Schutzquote (Summe aller positiven Entscheidungen) - während diese in 2009 noch bei 33% lag, befand sie sich für 2011 bei 22,3%.

Weitere Informationen hierzu:

Integrationsministerium BW: Jahresbilanz 2011: Asylbewerberzugang um elf Prozent gestiegen - Land hat knapp 5.300 Menschen aufgenommen. (18.01.2012) Integrationsministerin Bilkay Öney: „Ungeachtet schwankender Zugangszahlen müssen wir unserer rechtlichen und politischen Verantwortung für die Aufnahme von Menschen gerecht werden, die bei uns Zuflucht suchen. Angesichts der prekären Lage in vielen Staaten Asiens und Afrikas ist dieses Thema aktueller denn je.“
Presseerklärung von PRO ASYL zur Asylstatistik 2011: Anstieg der Asylantragstellerzahlen – Absenkung der Schutzquote? (24.01.2012) In diesem Beitrag kritisiert PRO ASYL neben dieser offenkundig-problematischen Relation auch die Haltung gegenüber Roma aus Serbien sowie die Einstellung von ehemaligem Bundeswehrpersonal als Asylentscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.




14. Februar 2012

Rückführung syrischer Migranten nach Ungarn

Letzte Woche wurden vier syrische Flüchtlinge nach zweimonatiger Abschiebehaft in einem Münchner Gefängnis unter der Dublin-Regelung nach Ungarn zurückgeschoben.  Heftige Proteste wurden vor allem vom Bayrischen Flüchtlingsrat geäußert. Ungarn ist in den vergangenen Jahren sowohl von Nichtregierungsorganisationen als auch vom UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR scharf kritisiert worden, weil Asylbewerber dort außerordentlich hart behandelt würden. In mehreren Fällen sollen ungarische Polizisten Flüchtlinge misshandelt und verprügelt haben. Laut UNHCR werden Asylbewerber in manchen ungarischen Lagern wie im Gefängnis gehalten, manche sogar in Isolation. Der Flüchtlingsrat hält die Bedingungen in Ungarn für einen eklatanten Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Mehr Informationen unter http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/bayern-will-syrische-fluechtlinge-abschieben.html?


08. Januar 2012

Polen registriert illegalisierte Migranten

Die polnische Regierung hat angekündigt, dass illegalisierten Migranten - einschließlich denen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde - die Möglichkeit gegeben wird, ab dem 01. Januar 2012 eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für zwei Jahre zu erhalten. Die Regelung betrifft Migranten, die sich ohne Unterbrechung seit mindestens 20. Dezember 2007 im Land aufhalten oder die vor dem 01. Januar 2010 eine negative Antwort auf ihr Asylgesuch erhalten haben. Die Legalisierung des Aufenthalts dieser Personen dient der polnischen Wirtschaft durch vermehrte Steuereinnahmen, so Rafal Rogala, Leiter der Abteilung Migration des polnischen Innenministeriums.

Mehr dazu unter http://www.kyivpost.com/news/nation/detail/119818/?



11. Dezember  2011

Beschluss der Innenministerkonferenz

Über gleich zwei für uns interessante Themen hat die Innenministerkonferenz im Dezember in Wiesbaden einen Beschluss gefasst: die Verlängerung der Bleiberechtsregelung und die Aufnahme von Kontingentflüchtlingen.

Die Innenministerkonferenz hat zum einen vereinbart, dass eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung auf landesrechtlicher Grundlage möglich ist. Das dürfte auf Seiten der Betroffenen einerseits Erleichterung auslösen, andererseits geht die Hängepartie zum Thema einer Bleiberechtsregelung mit Dauerwirkung weiter. Denn ein mögliches Gesetzgebungsverfahren benötigt Zeit.

Gleichzeitig wurde für die nächsten drei Jahre eine Beteiligung Deutschlands an der Aufnahme und Neuansiedlung von jeweils 300 besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten beschlossen, so Bundesinnenminister Friedrich (siehe Seiten des BMI). Im Verhältnis zu den ca. 172.000 benötigten Resettlement-Plätzen ist dies ein schwacher Trost. Trotzdem ist klar: Die insgesamt 900 in den nächsten drei Jahren aufzunehmenden Flüchtlinge sind nicht nur ein weiteres kleines Ad-hoc-Zugeständnis an sich aufdrängende Notwendigkeiten, sondern der dauerhafte Einstieg Deutschlands in ein kontinuierliches Flüchtlingsaufnahmeprogramm (Resettlement) in Kooperation mit UNHCR.




08. Dezember 2011

NPD-Kampagne gegen die Save-Me-Aktion

Am 03.11.2011 hat sich der Stadtrat der Stadt Dresden für die Aktion "Flüchtlinge aufnehmen - Eine Stadt sagt JA" (Save Me-Kampagne) ausgesprochen und erklärt somit die grundsätzliche Bereitschaft, Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms der UNHCR und der Bundesregierung aufzunehmen. Dieses positive Signal wurde leider getrübt durch die Reaktion der Dresdner NPD. Mithilfe von Postkarten, Aufklebern, Informationsstand und Internetauftritt versucht die NPD eine Gegenkampagne mit dem Namen "Eine Stadt sagt NEIN" zu starten. "Uns ist es wichtig, hier ein klares Zeichen gegen noch mehr Zuwanderung und Überfremdung zu setzen. Wir wollen keine Verhältnisse in unserer Stadt, wie sie bereits für westdeutsche Metropolen wie Berlin oder Frankfurt trauriger Alltag sind. Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Herren Länder einzufliegen und bei uns – unabhängig von den bereits bestehenden und massenhaft ausgenutzten Asylregelungen – dauerhaft anzusiedeln, löst keine Probleme," so die Argumentation des Pressesprechers Thorsten Thomsen.

PRO ASYL reagierte auf den Auftritt der NPD mit einer Presseerklärung und erwartet von der Stadt Dresden und dem Freistaat Sachsen, "dass sie sich der rassistischen Hetze der NPD aktiv entgegenstellen, indem sie sich geschlossen hinter den Stadtratsbeschluss zur Aufnahme von Flüchtlingen stellen.dass sie sich der rassistischen Hetze der NPD aktiv entgegenstellen, indem sie sich geschlossen hinter den Stadtratsbeschluss zur Aufnahme von Flüchtlingen stellen." Gleichzeitig appelliert PRO ASYL an die Innenminister von Bund und Ländern, am 08. / 09. Dezember einen für den Schutz der Flüchtlinge weltweit wichtigen Schritt zu unternehmen und endlich ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am Resettlement-Programm des UNHCR zu erklären.


08. Dezember 2011

Deutsche Beteiligung an FRONTEX-Abschiebungen

Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2011 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Deutsche Beteiligung an FRONTEX-Abschiebungen“ (BT-Drucksache 17/7089). beantwortet (BT-Drucksache 17/7288) Aufgelistet werden in der Antwort die Abschiebungsflüge seit 2007 unter Angabe der Zielstaaten, der beteiligten Staaten und der Kosten. Ins Auge fallen die seit Mitte 2010 regelmäßig durchgeführten Abschiebungsflüge von Stuttgart nach Düsseldorf in Richtung Kosovo und Serbien, häufig mit Air Berlin. Abschiebungen aus Deutschland mussten in drei Fällen abgebrochen werden. In drei anderen Fällen verweigerten die Behörden der Zielstaaten die Einreise. Ein Monitoring durch unabhängige Beobachter gibt es bislang nicht. Als Verhaltenskodex, der bei solchen Abschiebungsflügen verbindliche gelten soll, nennt die Bundesregierung den sogenannten „Frontex Code of Conduct for all Persons participating in Frontex Activities“.



08. Dezember 2011

Bundesregierung zur Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien

Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2011 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien“ beantwortet (BT-Drucksache 17/6991 und BT-Drucksache 17/7270). Die Antwort macht die Kontinuität der EU-Flüchtlingspolitik deutlich, die auch nach den politischen Veränderungen durch den arabischen Frühling weitermacht wie bisher – mit dem Versuch, die nordafrikanischen Staaten in die Migrationskontrolle, in Abschiebungspolitiken gegenüber Flüchtlingen und in das Outsourcing der flüchtlingsrechtlichen Verantwortlichkeit einzubinden. Bereits Ende Mai hatte die EU-Kommission die Durchführung eines regionalen Schutzprogramms in Nordafrika vorgeschlagen, mit dem Verwaltungskapazitäten vor Ort geschaffen werden sollen. Ebenfalls seit Mai hat der Exekutivdirektor der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX das Mandat, ein Arbeitsübereinkommen mit Tunesien zu verhandeln, das dem FRONTEX-Verwaltungsrat vorgelegt werden könnte. Tunesien, Marokko und Ägypten sollen künftig in Mobilitätspartnerschaften einbezogen werden, wobei unter diesem Stichwort in den vergangenen Jahren überwiegend heiße Luft als Gegenleistung für die Willfährigkeit nordafrikanischer Staaten bei der Abdrängung von Flüchtlingen versprochen wurde. Die extrem problematische Situation der in den nordafrikanischen Staaten gestrandeten Flüchtlinge aus subsaharischen Staaten sowie die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Arbeitsmigranten in Libyen räumt die Bundesregierung ein, ohne adäquat auf die Probleme zu reagieren und etwa Resettlementplätze anzubieten. Von 5.300 registrierten Flüchtlingen in Tunesien und Libyen hat UNHCR etwa 2.400 für solche Neuansiedlungsprogramme in Drittstaaten vorgeschlagen. Die Zahl der Aufnahmezusagen ist bedrückend niedrig. Bislang sind weniger als 300 Aufnahmezusagen aus sieben EU-Staaten zustande gekommen.

Gründe, warum es aber auch für Deutschland wichtig ist, sich für eine Aufnahme von Flüchtlingen auszusprechen, beschreibt Norbert Trosien, Associate Protection Officer beim UNHCR in Deutschland, in einem Artikel bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung spricht sich - im Gegensatz zu der allgemeinen Stimmung der Bundesregierung - ausdrücklich für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus dem Libyen-Konflikt aus, wie es dem dem Schreiben der des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zu entnehmen ist. Bislang liegt UNHCR von zehn Staaten die Zusage für rund 1.000 Aufnahmeplätze vor. Ein weiteres Teilkontingent könnte die Möglichkeit erhalten, sich in den USA niederzulassen. Weitere Plätze werden jedoch dringend benötigt, um der akuten Notsituation der Betroffenen gerecht werden zu können. Ein entsprechender Beschluss soll bei der nächsten Innenministerkonferenz (8./9. Dezember) herbeigeführt werden.
Der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich Michael Lindenbauer dringend an die Innenministerkonferenz, "dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz zu folgen, mindestens 500 der betroffenen Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit UNHCR in Deutschland dauerhaft aufzunehmen."



08. Dezember 2011

Unverantwortlicher Umgang der Bundesregierung mit minderjährigen Flüchtlingen

Eine Antwort (BT-Drucksache 17/7433) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage und zwei schriftliche Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Bundestagsfraktion Die Linke zeigen fortdauernde Unverantwortlichkeiten beim Umgang der Bundesregierung – und in der Praxis insbesondere der Bundespolizei – mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Rund ein Drittel aller unter 16-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge werden nicht an das zuständige Jugendamt übergeben. Sie werden zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Eine verbindliche Dienstanweisung zum Umgang mit dieser Personengruppe bei Aufgriffen an den Grenzen oder beim Antreffen auf den Flughäfen ist nicht vorhanden. Die von der UN-Kinderrechtskonvention geforderte Beachtung des Kindeswohls wird in der Praxis ignoriert. Statistisch erfasst werden hierzulande nur die unter 16-jährigen Flüchtlingskinder, die 17 bis 18-Jährigen gelten als verfahrensmündig. Vertreter der Linken schätzen, dass die Zahl der aufgegriffenen und zurückgeschobenen minderjährigen Flüchtlinge vermutlich etwa viermal so groß ist wie die der statistisch erfassten, wenn man die verfahrensmündigen Kinder berücksichtigen würde. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. hat in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2011 unter der Überschrift „Das Kindeswohl muss auch in deutschen Grenzen gelten“auf diese traurigen Zustände reagiert, ebenso die Tageszeitung vom selben Tag unter der Überschrift „Als Kind in Abschiebehaft“.




26. Oktober 2011

Abschiebungen: Auch im grün-roten Baden-Württemberg wird abgeschoben

Am 21. September wurde ein 18-jähriger Sudanese im Rahmen einer Dublin II-Rücküberstellung nach Italien abgeschoben. Dank Anstrengungen von Anwalt und Unterstützern von Pro Asyl Villingen ist es gelungen, die Rechtmäßigkeit dieser Rückführung zu widerlegen und die Wiedereinreise nach Deutschland zu erreichen. Mittlerweile ist der junge Mann wieder in Villingen, mit zwischenzeitlichem Schutz im Kirchenasyl.
Am 11. Oktober wurde der 42-jährige Gambier Bunja Darbo aus Sinsheim abgeschoben. Herr Darbo, der seit sechs Jahren mit Duldung in Deutschland lebte, wurde bei Nacht und Nebel abgeholt und noch in der gleichen Nacht abgeschoben. Darbo war ein aktiver Flüchtling. Er setzte sich für die Rechte der Flüchtlinge ein und war auch in der Kampagne "gemeinsam" des Flüchtlingsrats aktiv. Lesen Sie hierzu folgende Berichte:
- 25.10. 2011 "Refugees are here to save their lives" [352 KB] - Zur Abschiebung von Bunja Darbo
- 25.10. 2011 Rücksichtslose Abschiebung nach Italien [352 KB]. Junger Sudanese im Kirchenasyl in Villingen-Schwenningen - mit Zeitungsartikel vom 06.10.2011: Südwest Presse: "Geduldete Geborgenheit. Evangelische Kirche in Schwenningen gibt jungem Afrikaner Asyl."
- 04.10.2011 - Südkurier: "Kirchenasyl nach der Abschiebung"



22. Oktober 2011

UNHCR stoppt Resettlement von Libyen in Ägypten

Anträge auf Asyl und damit Resettlement für Drittstaatenangehörige werden von nun an der Saloum-Grenze in Ägypten nicht mehr angenommen werden. Alle Anträge, die schon gestellt wurden, werden auch weiterhin bearbeitet. Neue werden jedoch nicht mehr akzeptiert. Trotzdem strömen noch immer viele Migranten aus Libyen und anderen afrikanischen Staaten ins Land. Viele kamen in der Hoffnung, dass sich durch Austände in Libyen etwas ändert und sich die Chancen für eine Neuansiedlung durch UNHCR verbessert. “I have a number of friends who were here and are now being given asylum to a third-country because they convinced the UNHCR that they came from Libya,” sagt ein afrikanischer Migrant. Durch den Annahmestop der Anträge breitet sich jetzt jedoch das Chaos aus. "The situation on the border is crazy and there are a lot of people who don’t know where to go or what to do.” Unklar ist und bleibt, wie UNHCR mit der Situation in Zukunft umgehen will.

Ein Artikel aus der Zeit beschreibt die Situation der schwarz-afrikanischen Flüchtlinge, die auf der Flucht vor dem Libyen-Krieg und in der Hoffnung auf ein Resettlement durch UNHCR auf den Weg nach Ägypten gemacht haben und nun an der Grenze gestrandet und zwischen allen Fronten gefangen sind.



                                                                             08. September 2011

Kampagne des Flüchtlingsrats zeigt Wirkung

Nach über 30 Veranstaltungen verschiedener Art (Informationsveranstaltungen, Besuche in Unterkünften, Hearings, Infostände, Straßenaktionen, Unterschriftenaktionen) im Laufe des ersten Halbjahrs 2011 (hier finden Sie die Berichte über die Aktionen) zeigen sich an verschiedenen Orten und Landkreisen, an denen die Kampagne Halt machte, positive Veränderungen, wie beispielsweise in Reutlingen.
Nach Aussage des Ordnungsamtsleiters Dr. Müller plane die Kreisverwaltung die Schließung des mittlerweile über 20 Jahre bestehenden Asyllagers in der Carl-Zeiss-Straße (Kapazität: 360 Personen). Es bestehe bereits seit vier Jahren das Vorhaben, auf kleinere Unterkünfte mit max. 100 Personen umzustellen. Mehr Informationen zum Landkreis Reutlingen finden Sie unter diesem Link!




                                                                                                08. September 2011

Sozialgericht Mannheim stellt Leistungssätze des AsylbLG in Frage

Erstmals in Deutschland verpflichtete ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Mit einer einstweiligen Anordnung urteilte das Sozialgericht Mannheim am 10. August (Az.S.9AY 2678/11ER), dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 € monatlich gezahlt werden müssen. Der Flüchtlingsrat wertet diese Urteil auch als Teilerfolg im Rahmen seiner "Musterverfahrenskampagne", durch die viele Flüchtlinge ermutigt werden, einen Antrag auf Erhöhung der Regelsätze zu stellen. (siehe auch Infos zu aktuellen Entwicklungen um das AsylbLG unter 2.)

Hierzu ein Artikel des Mannheimer Morgen: http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/736264293.html



                                                                                                                                               08. September 2011

"Residenzpflicht" in BW kurz vor dem Ende

Laut einem Artikel in den BNN vom 18. August ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete in Baden-Württemberg bereits faktisch aufgehoben. Anläßlich eines Besuchs von Integrationsministerin Öney in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe wird ein Sprecher des Innenministeriums folgendermaßen zitiert: "Wer innerhalb von Baden-Württemberg unterwegs ist, um Besuche zu machen, der kann sich frei bewegen ... Wir haben den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass sie diese Regelung nach Ermessen schon jetzt anwenden können." Auch die bisher verhängten Bußgelder bei Verstößen gelten nicht mehr. Am 5. September verfügte das ebenfalls rotgrün regierte Rheinland-Pfalz in einer "Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes" die räumliche Beschränkung auf das gesamte Bundesland ausgeweitet. Nur noch bei "evidenten Rechtsverstößen" sollen Verlassenserlaubnisse versagt werden. Eine solche Verfügung fehlt in BW noch.



                                                                                                                                             08. September 2011

Aussetzung der Abschiebung von Roma ins Kosovo und nach Serbien

Zweifellos die bedeutendste Maßnahme seit dem Antritt der neuen Landesregierung: Wie die dpa am 11. August meldete, hat Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) die Abschiebung von Roma in das Kosovo und nach Serbien vorläufig gestoppt. Einen entsprechenden Erlass gibt es aber nicht. Das Innenministerium habe lediglich den Bundesinneninnenminister und die Innenminister und -senatoren einiger anderer Länder informiert, dass auf Bitten des Petitionsausschusses des Landtags davon abgesehen werde, Angehörige der ethnischen Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter abzuschieben. Der Petitionsausschuss plant für den Herbst diesen Jahres eine Delegationsreise, um sich umfassend über die Lage der ethnischen Minderheiten in der Region zu informieren. Bis zur abschließenden Auswertung der Erkenntnisse werde die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht vorübergehend zurückgestellt. Ausgenommen von dieser Regelung seien Straftäter. Andere Bundesländer setzten indes solche Abschiebungen fort. Am 18. August gab es eine von Frontex koordinierte Sammelabschiebung von Düsseldorf nach Pristina, bei der auch 4 Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben wurden, angeblich besagte Straftäter bzw. keine Angehörigen von Minderheiten.



                                                                                                                                                       20.  Juni 2011
Neue Kampagne für (Flüchtlings) Kinderrechte

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni starten über 40 Organisationen gemeinsam die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!“. Ziel der Kampagne "Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder" ist es, ein Jahr lang mit kreativen Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und politischem Druck Gesetzesänderungen und konkrete Verbesserungen für Flüchtlingskinder in Deutschland zu erreichen. Denn obwohl die Bundesregierung im Juli 2010 offiziell den seit 18 Jahren bestehenden Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat, werden Flüchtlingskinder im Vergleich zu Kindern mit deutschem Pass weiterhin massiv benachteiligt, unter anderem in der Gesundheitsversorgung, bei Schul- und Berufsbildung, Arbeitsmöglichkeiten, Bewegungsfreiheit sowie der Möglichkeit mit ihrer Familie oder Verwandten zusammen zu wohnen. Zum Positionspapier der Kampagne. Mehr auf www.jetzterstrechte.de




                                                                                                           20. Juni 2011

Aktionen zur Flüchtlingsaufnahme aus Nordafrika

Viele der ArbeitsmigrantInnen und Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisenzonen aus dem subsaharischen Afrika sind vor dem eskalierenden libyschen Bürgerkrieg an die libysch-tunesische Grenze geflohen und suchen dort Schutz in dem Lager des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Choucha.  Viele versuchen von dort aus nach Europa überzusetzen, dies jedoch leider erfolglos. Während einer Delegationsreise der beiden Netzwerke "Afrique-Europe-Interact" und "Welcome to Europe" entstand ein Video, in welchem eben jene Flüchtlinge selbst zu Wort kommen und ihre Situation beschreiben.

Die Lage der rund 4.000 Flüchtlinge, die in der tunesischen Wüste nahe der libyschen Grenze im Lager Choucha festsitzen, wird immer verzweifelter: Bei Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen, dem tunesischen Militär und Anwohnern kamen am Dienstag mindestens zwei Flüchtlinge ums Leben, 30 wurden verletzt. Mitarbeiter des UNHCR und anderer Hilfsorganisationen wurden aus dem Lager evakuiert. Schon am Wochenende waren dort vier Menschen bei einem Brand gestorben, darunter ein Säugling. Seit Wochen mangelt es den Flüchtlingen an Wasser und medizinischer Versorgung. Jetzt droht ihnen Gewalt. Die Flüchtlinge in Choucha fürchten um ihr Leben.

“Wir wollen hier weg! Europa muss helfen!“ Die Forderungen auf den Pappschildern der Flüchtlinge und MigrantInnen sind eindeutig. Die Flüchtlinge in Choucha hofften und hoffen auf Hilfe und Unterstützung durch den UNHCR, der in den letzten Wochen u.a. die europäischen Staaten mehrfach um die Aufnahme von zumindest 6000 Flüchtlingen aus Libyen gebeten hatte. Vergeblich. Vielmehr wird die europäische Grenzschutzagentur Frontex verstärkt in Stellung gebracht und die neuen demokratischen Regierungen in Nordafrika werden mit Geldangeboten gelockt, damit sie auch in Zukunft die Wachhunde vor Europas Grenzen bleiben.

Die Stimmen von Choucha stehen für das verzweifelte Aufbegehren gegen eine Politik der flagranten Menschenrechtsverletzungen, wie sie sich tagtäglich an vielen Brennpunkten der europäischen Außengrenzen abspielen. Ein Bruch mit dieser Politik ist notwendig, um das Sterben auf See und in der Wüste zu beenden. Die Demokratiebewegungen in Nordafrika bieten die Chance für einen Neuanfang. Statt tödlicher Ausgrenzung und grotesker Bedrohungsszenarien muss Offenheit und Solidarität die Zukunft des mediterranen Raumes prägen. Es braucht Brücken statt Mauern für ein neues afrikanisch-europäisches Verhältnis, damit Europa ein Raum wirklicher Freiheit, allgemeiner Sicherheit und der gleichen Rechte für Alle wird.


Die Aufnahme von Flüchtlingen aus Choucha in Europa würde in diesem Sinne ein erstes, nicht nur symbolisches Zeichen setzen. Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen auf europäischer Ebene, in Bund, Länder und Gemeinden auf,

* Soforthilfmaßnahmen zur Flüchtlingsaufnahme zu ergreifen und die Flüchtlinge aus Choucha und den anderen vorübergehenden Flüchtlingslagern in Europa aufzunehmen.
* Humanitäre Unterstützung jener Subsahara-MigrantInnen zu leisten, welche bereits aus Libyen bzw. Tunesien ausgeflogen wurden. Z.B. sind allein in Mali seit Beginn des Libyen-Kriegs über 10.000 Flüchtlinge angekommen.
* Die bisherige Abschottungspolitik an den Außengrenzen zugunsten einer humanen und freizügigen Asyl- und Einwanderungspolitik aufzugeben, die im Einklang mit den Rechten von Flüchtlingen und MigrantInnen steht.
* Die demokratischen Aufbrüche in Nordafrika ernsthaft zu unterstützen und sie als eine Chance zu einer veränderten Nachbarschaftspolitik zu begreifen.

Wenn Sie diese Forderungen unterstützen, unterzeichnen auch Sie den Choucha-Appell!


Speziell an das Gipfeltreffen des europäischen Rats am 23./24. Juni, an welchem insbesondere die Migrations- und Flüchtlingspolitik angesichts der aktuellen Situation im Mittelmeerraum diskutiert werden wird, richtet sich folgender Appell:





16.Mai 2011
Kein Flüchtlingsaufnahme aus Libyen

Seit Mitte Februar 2011 sind bereits mehr als 650.000 Menschen aus Libyen geflohen und suchen Schutz in den Nachbarländern. Allein Tunesien hat weit über 200.000 Menschen aufgenommen und humanitäre Hilfe geleistet. PRO ASYL und medico international haben sich Anfang März mit einem Appell an die Bundeskanzlerin Merkel gewandt: Die EU muss die Flüchtlinge retten und in Europa aufnehmen. Statt humanitärer Rettungsaktionen fordert Innenminister Friedrich die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU. PRO ASYL hat dies als „zynisches Spiel“ gebrandmarkt. Tausende in Libyen gestrandeter Transitflüchtlinge, die aus den Krisenländern Afrikas wie Eritrea, Somalia und Sudan stammen, kämpfen um ihr Überleben.




16.Mai 2011
Kleinlich: Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche

Im April haben Bundestag und Bundesrat ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche verabschiedet. Profitieren können Jugendliche mit Duldung, die sechs Jahre „erfolgreich“ die Schulbank gedrückt haben. Die Erfolgreichen dürfen bleiben – für alle anderen fährt die schwarz-gelbe Koalition weiterhin einen unmenschlichen Kurs. Heute leben noch immer 86.000 Menschen als Geduldete ohne gesicherte Aufenthalts- und Zukunftsperspektive und in ständiger Angst vor der Abschiebung, zwei Drittel von ihnen länger als sechs Jahre




16.Mai 2011
Ausschnitte aus den ersten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen

Nach der Wahl in Baden-Württemberg sind nun die beiden Wahlsieger SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in Verhandlungen getreten. Erste Ergebnisse sind veröffentlicht.
Hier der Ausschnitt zur "Verbesserung der Lebenssituation von Asylbewerbern und Flüchtlingen":

In Baden-Württemberg leben zahlreiche Menschen, die ihre Heimat verlassen haben und nicht als Asylbewerberinnen und Asylbewerber anerkannt wurden. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass diese Menschen in ihren Grundbedürfnissen versorgt werden. In erster Linie müssen wir den ungehinderten Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleisten. Das gleiche gilt für den Zugang der Kinder zu Bildungseinrichtungen. 
Darüber hinaus wollen wir in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen die Unterbringungs- und xVersorgungssituation mit Blick auf humanitäre Kriterien kritisch prüfen und schrittweise verbessern. Wir werden die Residenzpflicht abschaffen, so dass sich die betroffenen Personen nicht nur im Landkreis, sondern im ganzen Land frei bewegen können. Die Abschiebehaft soll nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen und bei besonders schutzbedürftigen Personen, zum Beispiel bei Minderjährigen und Traumatisierten ausgeschlossen werden. Abschiebungen in Länder, in denen die Sicherheit und Integration der rückzuführenden Menschen nicht gewährleistet werden kann, werden wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten aussetzen.
Wir erkennen die Notwendigkeit der Aufnahme schutzbedürftiger Personen an und werden uns im
Rahmen bundesweiter Programme für Resettlement (Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Drittländern) zur jährlichen Aufnahme eines angemessenen Kontingents von Flüchtlingen verpflichten. In den vergangenen Jahren hat sich die Härtefallkommission sehr bewährt. Wir wollen an diesem Gremium festhalten und werden die Besetzung prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Die Landesregierung wird sehr verantwortungsvoll mit den Ersuchen der Härtefallkommission umgehen. Wir werden auf Bundesebene für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes eintreten. Auf Landesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass trotz bundesgesetzlicher Vorgaben das Sachleistungsprinzip schrittweise aufgelockert und auf humanere Sachleistungen bzw. auf Geldleistungen
umgestellt wird.
Die Lebenssituation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus muss ebenfalls verbessert werden.
Auch für sie muss der Zugang zu Bildung und zum Gesundheitssystem gewährleistet sein. Wir wollen, dass „humanitäre Hilfe“ für Menschen ohne Papiere nicht kriminalisiert wird."

Den Koalitionsvertrag in voller Länge gibt es hier zum Download!



Grüne unterstützen Regelung "Residenzpflicht bundesweit lockern"

POTSDAM - Nach der Aufhebung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Brandenburg fordert die Linke entsprechende Lockerungen im ganzen Bundesgebiet. Diese seien überfällig, um Flüchtlinge am Alltag ohne Diskriminierung teilhaben zu lassen, sagte die migrationspolitische Sprecherin der Linken-Landtagsfraktion, Bettina Fortunato, gestern vor Journalisten. In Brandenburg sind Asylbewerber künftig nicht mehr gezwungen, sich ständig in einer bestimmten Kommune oder einem Landkreis aufzuhalten.

Wenn sich die Menschen frei bewegen könnten, hätten sie deutlich mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Für Kinder werde in vielen Fällen der Schulweg kürzer. Darüber hinaus werde durch eine Lockerung der Residenzpflicht der Besuch von Freunden und Verwandten sowie der Kontakt zu Rechtsanwälten und Flüchtlingsorganisationen erleichtert, gab die Abgeordnete Fortunato zu bedenken.

Brandenburgs Landesregierung hatte Anfang des Monats per Kabinettsverordnung entschieden, die Residenzpflicht für die knapp 1200 Asylbewerber aufzuheben. Für eine länderübergreifende Bewegungsfreiheit bedarf es einer Neuregelung durch den Bundesrat. Länder wie Baden-Württemberg lehnen den Vorstoß der rot-roten Landesregierung in Brandenburg aber bislang ab.

Unterstützung kam dagegen von Brandenburgs oppositionellen Bündnisgrünen. „Es war allerhöchste Zeit, dass die Residenzpflicht fällt – sie ist ein Relikt einer inhumanen Asylpolitik“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ursula Nonnemacher. Nun müssten zügig die Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden, um eine länderübergreifende Freizügigkeit zu ermöglichen. (MAZ/dpa)

Die Fraktion „Die LINKE“ hat der Bundesregierung bezüglich der Lockerung der Residenzpflicht eine „kleine Anfrage“ gestellt. Die Antwort auf die Anfrage enthält eine Vielzahl interessanter Daten zu Aufenthaltserlaubnissen nach den Bleiberechtsregelungen, nach der Zahl der Geduldeten, Gestatteten, Ausreispflichtigen

Berlin: (hib/STO/HIL) Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, sind insgesamt 126.156 Ausländer sind Ende Mai in Deutschland der sogenannten ”Residenzpflicht“ für Asylsuchende und Geduldete unterlegen. Davon waren 38.934 Asylsuchende beziehungsweise abgelehnte Asylbewerber sowie 87.222 ”vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde (Geduldete)“.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Aufenthalt von asylsuchenden Ausländern seit 1982 kraft Gesetzes auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt ist. Für abgelehnte Asylbewerber bestehe die räumliche Beschränkung bis zur Ausreise fort. Der Aufenthalt geduldeter Ausländer werde laut Aufenthaltsgesetz räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt, wobei weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden können. Zur jeweiligen Umsetzung dieser Beschränkungen durch die Länder hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keinen vollständigen Überblick.